Die richtige Unternehmensform für deinen Onlineshop

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Online Dinge verkaufen kann jeder. Doch sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Damit allein ist es aber noch nicht getan. Die Wahl der Rechtsform entscheidet darüber, welche Rahmenbedingungen für deinen Onlineshop gelten und welche Handlungsspielräume sich dir bieten.

Die Wahl der Unternehmensform darfst du nicht auf die leichte Schulter nehmen. Von ihr sind viele wichtige Punkte abhängig, etwa die Haftung, steuerliche Aspekte oder die Buchhaltung.

Du solltest dich daher vorher genau informieren, denn Unwissenheit schützt später nicht vor negativen Konsequenzen. Steuerliche und rechtliche Nachteile können die Folge sein.

Um genau das zu verhindern, geben wir dir einen kurzen Überblick über die gängigen Unternehmensformen und stellen dir alle wichtigen Aspekte, Vor- sowie Nachteile kurz vor.

Kriterien bei der Wahl der Rechtsform

Gleich vornweg: Die Rechtsform ist nicht in Stein gemeißelt, sondern kann je nach Bedarf geändert werden. Das ist allerdings mit viel Aufwand verbunden. Um dir unnötige Arbeit und Stress zu ersparen, solltest du dir daher bereits im Vorfeld darüber klar werden, was du von deinem Onlineshop erwartest und in welche Richtung er sich entwickeln soll.

In erster Linie ist ein Webshop eine gewerbliche Tätigkeit und muss entsprechend beim Gewerbe- und Finanzamt angemeldet werden. Die Form der Rechtsform entscheidet dann darüber, welche steuerlichen und rechtlichen Vor- und Nachteile bestehen.

Welche Unternehmensform du für deinen Web-Shop wählen solltest, hängt von vielen Kriterien ab, die im Vorfeld gut abgewägt werden müssen:

  • Welche Besteuerung ist für die vorteilhafter?
  • Wie viel Eigenkapital kannst du aufbringen?
  • Mit welchen Umsätzen rechnest du im Gründungsjahr?
  • Kannst und willst du weitere Investoren mit einbringen?
  • Wie viele Gesellschafter sind an der Gründung beteiligt?
  • Wer erhält die Entscheidungsbefugnis?
  • Wie flexibel muss für dich der Entscheidungsrahmen sein?
  • Welches Haftungsrisiko willst du eingehen?
  • Wie soll die Nachfolge geregelt sein?

Die größten Onlineshops

Ein Blick auf die 1.000 größten deutschen Online-Shops lässt bereits erahnen, welche Möglichkeiten es gibt und welche Formen am besten geeignet sind. Im Ranking, welches vom EHI Retail Institute 2018 erstellt wurde, finden sich insgesamt 13 Unternehmensformen (Quelle: statista). Die Top 5 für 2017 sind:

  1. GmbH (55,4 %)
  2. GmbH & Co. KG (15,8 %)
  3. Ltd. (4,6 %)
  4. AG (4 %)
  5. e.K. (3,7 %)

Daneben sind weitere deutschen Rechtsformen wie Einzelunternehmer, KG, GbR und OHG vertreten. Ausländische Geschäftsformen finden sich ebenfalls im Ranking, etwa die luxemburgischen S.A. und S.a.r.l. oder die belgische B.V., jedoch liegt ihr Anteil meist unter 1 %.

Hier wird bereits deutlich, dass ein deutscher Onlineshop nicht zwingend einer deutschen Rechtsform unterliegen muss. Ausländische Varianten sind allerdings mit Vorsicht zu betrachten. Sie bieten dir zwar auf den ersten Blick viele Vorteile, doch vor allem wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, kann es kompliziert und sehr teuer werden.

Die verschiedenen Rechtsformen

Wichtige Unterscheidungsmerkmale der Rechtsformen sind die Art der Haftung, ob und wie hoch die Mindesteinlage ist, ob ein Eintrag im Handelsregister notwendig ist oder wie hoch die Gründungskosten sind. All diese Faktoren bestimmen neben rechtlichen Aspekten, ob sich die eine oder andere Rechtsform für deinen Onlineshop besser eignet. Jeder Vor- und Nachteil muss für dein Geschäftsvorhaben genau abgewogen werden. Denn kein Webshop ähnelt einem anderen. Welche Form für dich die bessere ist, hängt etwa vom erwarteten Umsatzvolumen, den gehandelten Waren oder dem Sitz deiner Kunden ab.

Für einen ersten Überblick haben wir dir im Folgenden einen kurzen Überblick über die wichtigsten Rechtsformen und deren Eigenschaften zusammengestellt.

GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist, wie es oben bereits ersichtlich wurde, die beliebteste Rechtsform eines Onlineshops. Als Kapitalgesellschaft viele Vorteile. So ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, allein der Name genießt eine hohe Reputation und die Gesellschaftsverträge können flexibel gestaltet werden. Allerdings ist die Gründung etwas komplizierter. Du benötigst mindestens 25.000 EUR als Stammkapital (12.500 EUR bei Gründung). Neben dem Eintrag ins Handelsregister ist auch eine notarielle Beurkundung notwendig.

Die GmbH ist immer dann eine gute Wahl, wenn du ein hohes Haftungsrisiko hast oder mit Kreditgebern verhandeln willst. Auch ein späterer Verkauf der Gesellschaft ist einfach realisiert.

UG Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft ist der GmbH in Sachen notarielle Beurkundung, Eintrag ins Handelsregister, Haftung sowie steuerlicher Behandlung sehr ähnlich. Allerdings benötigst du für die Gründung nur einen obligatorischen Euro als Stammkapital und du musst mindestens 25 % deiner Gewinne als Rücklage in das Stammkapital fließen lassen, bis die 25.000 EUR Stammkapital für eine GmbH vorhanden sind.

Die UG ist vor allem dann interessant, wenn nur wenig Startkapital vorhanden ist, du aber eine gute Haftungsbeschränkung brauchst. Für einen Onlineshop ist diese Form jedoch nur bedingt geeignet, da du bei mehreren Zulieferern ein entsprechend großes Kapital als Puffer benötigst.

Einzelunternehmen

Dies ist wohl die einfachste Rechtsform in Deutschland. Lediglich ein Antrag zur Anmeldung eines Unternehmens beim Finanzamt ist notwendig. Ein Eintrag ins Handelsregister braucht es nicht. Du als Inhaber haftest mit dem Betriebs- und Privatvermögen (unbeschränkte Haftung), das finanzielle Risiko ist also relativ hoch. Demgegenüber steht die einfache Buchführung.

  • Erst ab 50.000 EUR Gewinn bzw. 500.000 EUR Umsatz musst du eine doppelte Buchführung machen.
  • Und ab einem Gewinn von 24.500 EUR musst du Gewerbesteuer abführen.

Für Shopbetreiber stellt das Einzelunternehmen eine sehr beliebte Variante dar. Eine einfache Gründung, ein verhältnismäßig geringer buchhalterischer Aufwand und die hohe Flexibilität in der Entscheidungsfindung machen diese Rechtsform für die Gründung sehr attraktiv.

e.K. Eingetragener Kaufmann

E.K. bedeutet „eingetragener Kaufmann/eingetragene Kauffrau“. Du als Einzelunternehmer lässt dich als Kaufmann im Handelsregister eintragen, dies geschieht aber auf freiwilliger Basis. Erst ab einer bestimmten Unternehmensgröße wird eine Eintragung im Handelsregister auch Pflicht. Alle Geschäfte unterliegen damit dem Handelsgesetz und du haftest mit deinem Privatvermögen.

Diese Variante erfolgt meist im Zuge des Wachstums eines Unternehmens, stellt aber an sich keine weit verbreitete Unternehmensform für Webshops dar.

GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist wohl die einfachste Personengesellschaft, bei der mindestens zwei Gesellschafter für die Gründung notwendig sind. Auch die Formalitäten sind recht einfach: Beim Finanzamt muss eine Personengesellschaft angemeldet werden und da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt muss jeder Gesellschafter noch ein Gewerbe anmelden. Ein Eintrag ins Handelsregister ist nicht notwendig. Für die Steuer und die Buchhaltung gelten die gleichen Anforderungen wie für Einzelunternehmer.

GbRs sind deshalb beliebt, weil die Gesellschaft schnell und unkompliziert gegründet werden kann. Jedoch haften auch hier alle Gesellschafter in vollem Umfang mit ihrem Privatvermögen.

oHG Offene Handelsgesellschaft

Diese Personengesellschaft besteht aus zwei oder mehr Gesellschaftern. Sie bedarf einer Eintragung im Handelsregister, einer notariellen Beurkundung, sowie eines Gesellschaftsvertrags, in dem alle Rechte und Pflichten eines jeden Gesellschafters geregelt werden. Eine oHG muss einen Jahresabschluss inklusive Bilanz erstellen. Steuerlich und bezogen auf die Nachteile ähnelt sie einer GbR. GbRs, deren Umsatz über 250.000 EUR liegt, die mehr als 5 Angestellte beschäftige und deren Betriebsvermögen größer als 125.000 EUR ist, werden automatisch zur offenen Handelsgesellschaft.

Die oHG als Rechtsform für einen Onlineshop wird dann interessant, wenn du mit mehreren gleichgestellten Personen diesen Shop betreiben willst.

Ltd – Limited

Die Limited als britische Unternehmensform war einst sehr beliebt, wird heutzutage aber kaum noch vollzogen. Ihr Anreiz lag vor allem an der geringen Haftung, dem niedrigen Stammkapital und den recht günstigen Gründungskosten. Insgesamt ist sie der deutschen GmbH sehr ähnlich. Doch mit der UG (haftungsbeschränkt) gibt es nun auch hierzulande eine entsprechende Alternative

Wie du siehst, ist eine Entscheidung über die Rechtsform deines Webshops gar nicht so einfach zu fällen. Du musst viele Aspekte im Vorfeld analysieren und solltest dir auch über die zukünftige Entwicklung deines Unternehmens im Klaren sein. Doch gut informiert steht der Gründung deines Onlineshops nichts mehr im Wege.
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