Fällige Steuern bei einem Onlineshop

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Bei dem Begriff „Steuererklärung“ läuft es den meisten kalt den Rücken hinunter. Dieses leidige Thema wird dich auch mit deinem Onlineshop verfolgen, und das nicht nur einmal. Selbst wenn du deine Steuererklärung lieber vom Steuerberater oder Buchhalter erstellen lässt, solltest du dich mit diesem Thema zumindest für einen ersten Überblick auseinandersetzen. Ansonsten könnte es mit dem ersten Steuerbescheid eine böse Überraschung geben.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Als selbstständiger Gewerbetreibende musst du dich zwangsläufig mit dem Thema auseinandersetzen. Denn falsch ausgefüllte Formulare können im schlimmsten Fall eine unangenehme Betriebsprüfung nach sich ziehen.

Oder du verschenkst durch eine fehlerhafte Steuererklärung zu viel Geld, welches du später nicht zurückfordern kannst. Geld, das du besser wieder in deinen Onlineshop reinvestieren könntest.

Eine gute Buchhaltung und Grundkenntnisse über deine steuerliche Ausgangssituation sind daher der Schlüssel zum finanziellen Erfolg.

Eine kurze Übersicht der Steuerarten

Welche Steuern für dich relevant sind, hängt hauptsächlich von deinen Einnahmen und der gewählten Unternehmensform ab. Unabhängig von deiner Rechtsform musst du immer Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer zahlen. Für eine Kapitalgesellschaft (z.B. UG, GmbH) wird zudem eine Körperschaftssteuer eingefordert.

Aber keine Sorge, solange bestimmte Mindestbeträge nicht erreicht werden, bist du zumindest von der Gewerbe- und der Einkommenssteuer befreit.

Grundsätzlich kannst du dir die Erfassung aller Steuerarten mit einer Buchhaltungssoftware wesentlich vereinfachen. Auch die Übertragung an einen Buchhalter ist möglich, wenn du dich lieber voll und ganz auf deinen Webshop konzentrieren möchtest.

1. Umsatzsteuer

Mit der Umsatzsteuer, oder umgangssprachlich Mehrwertsteuer genannt, bist du zu einer monatlichen oder quartalsmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet.

  • Alle Mehrwertsteuerbeträge, die du beim Einkauf zahlst (Vorsteuer genannt), erhältst du mit der nächsten Voranmeldung zurück.
  • Umsatzsteuerbeträge, die du durch den Verkauf deiner Waren im Onlineshop einnimmst, musst du an das Finanzamt wieder abführen.
  • Die Umsatzsteuer beträgt meist 19 % des Warenwerts. Nur wenige Güter werden mit 7 % besteuert, etwa Bücher, Kunstgegenstände oder viele Lebensmittel.

Einstufung als Kleinunternehmer

Du hast die Möglichkeit, dich bei der Anmeldung beim Finanzamt als Kleinunternehmer einstufen zu lassen. Damit führst du keine Umsatzsteuer ab und musst auch keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Dies gilt solange, wie dein jährlicher Gesamtumsatz 17.500 EUR nicht übersteigt und im Folgejahr nicht über 50.000 EUR liegt.

Der große Vorteil des Kleinunternehmertums liegt nicht nur in der Umsatzsteuerersparnis, sondern auch in der auf ein Minimum beschränkten Buchhaltung, da du im Grunde nur deine Ein- und Ausgaben gegenüberstellen musst.

Allerdings kannst du keine Vorsteuer angeben und das Image eines Kleinunternehmens ist auch nicht das beste.

2. Gewerbesteuer

  • Die Gewerbesteuer wird an die Gemeinde abgeführt, bei der dein Gewerbe angemeldet ist. Versteuert wird dabei dein Gewinn, also deine Einnahmen abzüglich aller Ausgaben.
  • Jedoch bist du von der Abgabe der Gewerbesteuer befreit, solange dein jährlicher Gewinn 24.500 EUR nicht übersteigt.
  • Dies gilt allerdings nur, sofern du als Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft (z.B. GbR) tätig bist.

Die Gewerbesteuer setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: der Steuermesszahl in Höhe von 3,5 % und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde, der zwischen 200 und 500 % liegen kann. Ein Unterschied, der schnell mehrere tausend Euro ausmachen kann. Mit einem günstigen Standort kannst du also bares Geld bei der Steuer sparen.

3. Einkommenssteuer

Alles was nach Abzügen der beiden vorangegangenen Steuern übrig bleibt, ist dein Einkommen, auf das du ebenfalls Steuern entrichten musst.

Ein kleiner Trost: jede Person, die jährlich mehr verdient als der festgesetzte Freibetrag (in 2017 lag dieser bei 8.820 EUR für Alleinstehende und 17.640 EUR für Ehepaare), muss die Einkommenssteuer abführen.

4. Körperschaftssteuer

Diese gilt nur für Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der UG und kann ist sozusagen die Einkommenssteuer juristischer Personen. Die Körperschaftssteuer liegt bei aktuell 15 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags.

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