Deine Krankenversicherung in der Selbstständigkeit
Viele vergessen, dass sich mit der Selbstständigkeit auch die Voraussetzungen für die Krankenversicherung ändern. Bevor du mit deinem Onlineshop richtig durchstarten kannst, solltest du dich daher auch mit dem Thema Krankenversicherung genauer auseinandersetzen. Damit du dich schnell wieder deinem neuen Gewerbe widmen kannst, haben wir dir alle relevanten Informationen übersichtlich zusammengefasst.
Ob und in welcher Höhe du Krankenversicherungsbeiträge zahlen musst, hängt hauptsächlich von deinem Verdienst ab. Auch deine beruflichen Konstellationen spielen hier eine wichtige Rolle. Grundsätzlich bist du immer zu einer Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung verpflichtet. Nur ob du die Beiträge selbst trägst oder ob du über eine Familienversicherung kostenlos mitversichert sein kannst, muss geklärt werden.
Welche Versicherungsmöglichkeiten gibt es?
In Deutschland ist jeder gesetzlich zu einer Krankenversicherung verpflichtet. Es gibt dabei nur zwei Varianten – die der gesetzlichen und die der privaten Krankenversicherung. Beide Möglichkeiten bieten ihre eigenen Vor- und Nachteile, die du als Gewerbetreibender beachtet solltest.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) baut auf dem Solidarprinzip auf. Sprich, jeder 14,6 % seines Einkommens als Krankenversicherungsbeitrag ein, unabhängig seines Gesundheitszustands oder der erhaltenen Leistung. Zusätzlich zum gesetzlich festgelegten Beitrag können die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser liegt im Schnitt bei 1 % und wird vom Versicherten allein getragen.
Nach oben ist der Beitrag jedoch gedeckelt. 2018 liegt die Obergrenze bei 4.425 EUR Monatseinkommen, wodurch sich ein maximaler Beitrag (ohne Zusatzbeitrag) von 646,05 EUR ergibt.
Auch nach unten gibt es eine Grenze – die Mindestbemessungsgrenze. Für Selbstständige liegt sie bei 2.283,75 EUR und für Existenzgründer, die einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, bei 1.522,50 EUR. Das ergibt einen monatlichen Beitrag von 333,43 EUR bzw. 222,29 EUR ohne Zusatzbeitrag.
Für wen ist die GKV geeignet?
Die GKV ist besonders für Familien attraktiv, da Familienangehörige kostenlos über die Familienversicherung mitversichert werden können. Auch Studenten bis zum Ende des 25. Lebensjahres profitieren von besonders günstigen Studententarifen.
Private Krankenversicherung (PKV)
Für die private Krankenversicherung (PKV) ist die Höhe deines Einkommens egal. Hier werden persönliche Risikofaktoren wie Alter, Vorerkrankungen und aktueller Gesundheitszustand neben dem Tarifwunsch für die Beitragsbemessung herangezogen.
In einer PKV sorgt jeder für sich, eine kostenlose Familienversicherung gibt es nicht, sodass auch für Kinder Beiträge gezahlt werden müssen.
Für wen ist die PKV geeignet?
Die PKV kann in einigen Fällen die günstigere Alternative sein. So profitieren Personen mit einem hohen regelmäßigen Gehalt und Selbstständige/Freiberufler von meist günstigeren Beiträgen.
Was ändert sich für dich?
Das ist ganz von deiner Ausgangssituation abhängig. Bist du bereits vor dem Start deines Onlineshops Mitglied in einer PKV, so ändert sich für dich nichts. Du zahlst deine Beiträge wie gewohnt weiter.
Anders verhält es sich bei einer Mitgliedschaft in einer GKV. Hier gibt es mehrere mögliche Szenarien:
1. Dein Onlineshop als Nebengewerbe
Solange du hauptberuflich nichtselbstständig beschäftigt bist und deinen Onlineshop als Nebengewerbe betreibst, ändert sich in der Regel nichts für dich. Deine Beiträge für die Krankenversicherung werden weiterhin von deinem Arbeitgeber und dir zu gleichen Teilen getragen und automatisch abgeführt.
2. Dein Onlineshop als Hauptgewerbe
Hier musst du gleich zu Anfang gut abwägen, ob die GKV oder die PKV für dich besser geeignet ist. Als Selbstständiger hast du jederzeit die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln, die je nach Einkommen eine monatliche Ersparnis von mehreren hundert Euro bringen kann. Allerdings ist ein Rückwechsel kaum möglich, selbst wenn du dein Gewerbe wieder aufgeben müsstest.
Verbleibst du in der GKV, musst du den Beitragssatz von aktuell 14,6 % immer mit einkalkulieren, denn diesen trägst du ganz allein.
3. Möglichkeit der Familienversicherung
Du kannst dich nur bei deinem Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner kostenlos mitversichern lassen, solange du mit deinem Onlineshop nicht hauptberuflich selbstständig tätig bist.
Liegt allerdings eine Hauptberuflichkeit vor, musst du deinen Krankenkassenbeitrag selbst tragen, egal ob du vorher familienversichert warst oder nicht.