Preise und Steuern richtig deklarieren

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Egal ob du mit deinem Webshop im B2C- oder im B2B-Bereich tätig bist, sobald du Waren oder Dienstleistungen im Internet verkaufst, musst du bestimmte Richtlinien bei der Angabe deiner Preise beachten. Es gelten viele Vorschriften darüber, wie die Preise in Onlineshops anzugeben sind. Vor allem für Startups ist dieses Themengebiet ein echtes Mienenfeld. Trotz bester Absichten kannst du teure Abmahnungen riskieren, sobald du die Vorgaben nicht ordnungsgemäß umsetzt.

Rechtliche Grundlage

Welche Informationen wie anzugeben sind, wird über die Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Die dort festgehaltenen Regelungen sind sehr komplex und nicht immer eindeutig, einzelne Urteile des BGH müssen ebenso beachtet werden wie das Unionsrecht. Wir wollen dir für einen erfolgreichen Start deines Onlineshops alle wichtigen Informationen gut verständlich an die Hand geben. Das Thema ist aber derart komplex und fallspezifisch, dass wir dir nur einen ersten Überblick über die gängigen Vorschriften geben können. Lass dich daher vor dem Launch von einem spezialisierten Anwalt rechtlich darüber beraten, welche Angaben in deinem Webshop vorgeschrieben sind.

Artikelpreis

Der Artikelpreis setzt sich aus dem Bruttopreis sowie der Mehrwertsteuer zusammen. Dies sind Pflichtangaben, sie können aber als verkürzte Hinweise erfolgen, etwa „inkl. MwSt.“. Im B2B reicht allerdings die Angabe der Nettopreise, sofern sich das Angebot ausschließlich an gewerbliche Kunden richtet.

Preis pro Einheit

Ähnlich den Preisschildern im Supermarkt, auf denen neben dem Stückpreis auch der Preis pro Kilo bzw. pro 100 Gramm angegeben wird, musst du in deinem Onlineshop bei bestimmten Artikeln den Preis für eine definierte Einheit angeben. Das kann sich etwa auf das Gewicht, die Fläche, die Länge, die Dosis oder auf ein Einzelstück beziehen. Die rechtliche Grundlage hierzu bildet § 2 der PAngV.

Versandkosten

Die Versandkosten müssen stets angeben werden. Dir bleibt offen, ob du diese auf einer gesonderten Seite oder direkt bei dem Artikel angibst. Bei der ersten Variante musst du allerdings bei jedem Artikel den Textzusatz „zzgl. Versandkosten“ mit einer Verlinkung zur entsprechenden Seite angeben. Es ist nicht ausreichend, wenn Angaben zu den Versandkosten erst im späteren Verlauf des Bestellvorgangs gemacht werden.

Lieferzeit

Als Onlinehändler bist zu verpflichtet, Angaben zum voraussichtlichen Liefertermin zu machen. Ein Lieferzeitraum ist dabei vollkommen ausreichend. Etwa in Form von „bis zu 5 Werktage“ oder „2 bis 3 Tage“. Über den konkreten Beginn der Lieferfrist musst du deine Kunden nach der Bestellung informieren.

Split Tax

Die Split Tax sind Steuern von Nebenleistungen – etwa von Verpackungs- und Versandkosten -, die anhand des Umsatzsteuersatzes der zu versendenden Waren berechnet werden. Im einfachsten Fall sind dies 19 oder 7 %. Problematisch wird es einem Mix aus verschiedenen Umsatzsteuersätzen. Dann nämlich muss auch die Umsatzsteuer für Verpackung und Versand anteilig am Warenwert bestimmt und auch entsprechend im Bestellinterface ausgewiesen werden.

Ein vereinfachtes Beispiel:

Im Warenkorb befinden sich 3 Artikel:

  • Artikel 1 für 30 EUR (19 % USt)
  • Artikel 2 für 50 EUR (19 % USt)
  • Artikel 3 für 20 EUR (7 % USt)
  • Anteil der Waren mit 19-%-Besteuerung am Gesamtwert: 80 %
  • Anteil der Waren mit 7-%-Besteuerung: 20 %
  • 80 % der Verpackungs- und Versandkosten werden demnach mit 19 % USt und 20 % mit 7 % USt berechnet.

Nicht jedes Shopsystem unterstützt diese Verrechnung. Solltest du über deinen Onlineshop Artikel mit unterschiedlicher Umsatzsteuer anbieten, musst du ein passendes System finden um in keine Abmahnfalle zu geraten.

Geschätzte Steuern und Versandkosten

Vor allem, wenn Bestellungen aus dem Ausland eingehen oder ein Gastkonto noch keine Lieferadresse angegeben hat, muss das Shopsystem unter Umständen die anfallenden Steuern und Versandkosten schätzen. Erst mit Eingabe der Rechnungs- und Lieferadresse können diese Kosten korrekt berechnet werden. Du musst in diesem Fall auf eine solche Schätzung hinweisen.

Lieferungen ins Ausland bergen aber noch weitere Hürden. Auf zusätzliche Kosten durch Zölle oder Steuern musst du hinweisen, ebenso wenn es sich um eine Umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung handelt. Innerhalb der EU müssen zudem digitale Produkte und Dienstleistungen trotz unterschiedlicher Mehrwertsteuern einheitliche Endpreise aufweisen.

B2B – Umsatzsteuerprüfung

Agierst du mit deinem Onlineshop nur im B2B Bereich, musst du die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer deiner Geschäftskunden prüfen. Andernfalls drohen Abmahnungen. Die meisten Shopsysteme haben eine solche Prüfung bereits integriert.

Kleinunternehmerregelung

Besonders im Gründungsjahr kann die Kleinunternehmerregelung einige Vorteile mit sich bringen. Dann allerdings darfst du in deinem Onlineshop die Mehrwertsteuer nicht ausweisen. Das kann je nach Shopsystem gar nicht so einfach umzusetzen sein, da manche Lösungen diese Steuervariante nicht oder nur mit einer entsprechenden Erweiterung unterstützen. Auch ein entsprechender Hinweis im Impressum ist dann notwendig, etwa:

„Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese somit auch nicht aus.“.

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